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Arbeiten trotz Krankenschein | Du bist unentbehrlich

30. März 2020Jessica

Allgemein

Gerade in der kalten Jahreszeit gehört es zum Alltag, dass an der Arbeitsstelle mindestens ein Kollege niesend und hustend auf Arbeit sitzt. Hierbei ist die Gefahr sehr groß, dass die anderen Kollegen angesteckt werden. Aber auch bei Arbeitnehmern, die zum Arzt gehen und sich eine Krankschreibung oder auch Arbeitsunfähigkeisbescheinigung geben lassen, kommen diverse Fragen auf. Hierbei geht es vorallem darum, wenn sich der Mitarbeiter vor Ablauf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes wieder gut genug fühlt um arbeiten zu gehen. Im Folgenden wird darauf eingegangen, ob das Arbeiten trotz Krankenschein überhaupt erlaubt ist.

Arbeiten trotz Krankenschein
Arbeiten trotz Krankenschein

Arbeiten gehen vor Ende der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder des Krankenscheins

Grundsätzlich ist es jedem Arbeitnehmer selbst überlassen, ob er trotz Krankenschein wieder arbeiten geht. Hierbei gibt es keine gesetzlichen oder auch arbeitsrechtlichen Verbote. Es gibt hier auch verschiedene Gründe, warum ein Mitarbeiter wieder arbeiten geht. Dazu gehört auch ein schlechtes Gewissen den Kollegen gegenüber, aber natürlich ist es ebenso möglich, dass der krankgeschriebene Arbeitnehmer sich wieder fit genug fühlt seiner Tätigkeit nachgehen zu können.

Kein Arbeitsverbot bei Krankschreibung

Auch wenn der Arzt ein Verbot ausspricht, muss der Arbeitnehmer sich nicht daran halten. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besagt nicht, dass der Mitarbeiter nicht arbeiten gehen darf. Die Funktionen eines Krankenscheins sind, dass er zum Einen eine Feststellung darüber ist, dass der aktuelle Zustand des Arbeitnehmers eine Arbeitsunfähigkeit darstellt. Zum anderen gibt solch ein Krankenschein nur eine Prognose über die voraussichtliche Länge der Arbeitsunfähigkeit an. Daher kann es auch passieren, dass der Arbeitnehmer kürzer oder länger krank sein wird, als auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung festgehalten worden ist. Sollte der Arbeitnehmer nach Ablauf der Krankschreibung immer noch nicht fit genug sein, dass er seine Arbeitsleistung erbringen kann, erfolgt eine Verlängerung des Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Arzt.

Keine Gesundschreibung notwendig

In der heutigen Zeit gibt es den Mythos, dass eine Gesundschreibung benötigt wird, wenn der Arbeitnehmer vor Ablauf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wieder arbeiten gehen möchte. Dies ist aber falsch. Der Mitarbeiter ist sogar verpflichtet, wieder seiner Tätigkeit nachzugehen, wenn er wieder gesund ist. Hierbei wird auf jeden Fall keine Gesundschreibung benötigt. Trotz allem ist es aber auch ratsam, dass vor der Rückkehr zum Arbeitsplatz noch einmal Rücksprache mit dem Arzt gehalten wird, denn dieser weiß besser, ob die eigene Beurteilung über die Gesundheit auch richtig ist.

Heimschicken durch den Arbeitgeber

Auch wenn der Arbeitnehmer selbst entscheiden kann, ob er wieder arbeitsfähig ist, muss der Arbeitgeber dieses Arbeitsangebot nicht annehmen. Aufgrund der in den Arbeitsverträgen enthaltene Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, sollte er diese auch einhalten. Hierbei geht es nicht nur um den kranken Arbeitnehmer, sondern auch um die anderen Kollegen. Daher hat jeder Arbeitgeber auch das Recht einen Mitarbeiter mit Krankschreibung wieder nach Hause zu schicken, wenn er Zweifel über die Arbeits- oder auch Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers hat.

Versicherungsrechtliche Sicht

Sollte ein Arbeitnehmer vor Ablauf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wieder arbeiten geht, ist er vollständig unfallversichert.

Auszeit ist sinnvoll:

  • Deinem Körper die nötige Ruhe gönnen.
  • Wahrnsignale des Körpers wirklich ernst nehmen.
  • Energie & neue Kraft sammeln.
  • Einen klaren Kopf bekommen.
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