Arbeiten während der Elternzeit | Wofür entscheidest Du dich?
Eltern werden ist nicht schwer – Eltern sein, dagegen sehr. So oder ähnlich könnte man die Elternzeit schon einmal zusammen fassen. Doch was ist denn, wenn einem vor lauter Baby und Baby Zeit gründlich die Decke auf den Kopf fällt und man eigentlich nur noch seine Ruhe vor dem häuslichen Treiben will. Arbeiten ist viel mehr als nur reines Geld verdienen: Es ist Selbstwert, Selbstverständnis und auch ein Motor für soziale Kontakte. Dies ist enorm wichtig, wenn man bedenkt, dass der Mensch ein sehr soziales Wesen ist. Doch wie verhält es sich mit dem Arbeiten während der Elternzeit? Ist dies so einfach möglich oder muss man Dinge beachten und was gilt es dabei zu bedenken?
Wie kann man das Arbeiten denn realisieren, wenn man in der Elternzeit ist? Das fragen sich viele Mütter und Väter während sie die lieben Kleinen hüten. Das Arbeiten kann einer großen Frustration entgegen wirken, die man in der Elternzeit aufbauen kann. Schließlich sehen die Teile des Paares, welche zu Hause bleiben meist nur Windeln, die eigenen vier Wände und den Partner oder die Partnerin, wenn er oder sie von der Arbeit Heim kommt. Der Frust ist da auf jeden Fall vorprogrammiert.
Arbeiten während der Elternzeit – Gesetze beachten
Man sollte, wenn man in der Elternzeit noch zusätzlich zur Erziehungsarbeit einer Arbeit nachgehen möchte darauf achten, dass man sich sehr streng an die gesetzlichen Vorgaben hält. So gibt es nicht nur Grenzen bezüglich der Einkünfte, welche man einhalten muss. Man muss auch darauf achten, dass die Arbeit in der Elternzeit die Anzahl von 30 Stunden pro Woche nicht überschreitet. Dabei ist es auch noch wichtig zu wissen, dass es für Selbstständige schwer ist während der Elternzeit zu arbeiten. Hier hat der Gesetzgeber festgestellt, dass sich die Arbeitszeit nicht so einfach und klar bestimmen lässt wie dies bei Angestellten der Fall wäre. In diesem Falle muss man also sich an den Einnahmen der Selbstständigen orientieren. Um bei einer selbstständigen Tätigkeit den Anspruch auf Elterngeld aufrecht zu erhalten darf man nicht mehr als 75 Prozent des vorherigen Netto Einkommens mit der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit auf eigene Rechnung erwirtschaften. Wenn man eine selbstständige Tätigkeit oder eine freiberufliche Tätigkeit in der Elternzeit aufnehmen möchte, dann muss man dies man hierfür den Arbeitgeber um Erlaubnis fragen. Sollte dieser nicht binnen von 14 Tagen entsprechend antworten gilt die Anfrage als genehmigt.
Schlusswort
Wer sich nun also damit beschäftigt ob eine Tätigkeit im Rahmen einer Elternzeit möglich und wünschenswert ist sollte sich nach der Art der Tätigkeit auch den Umfang der Arbeit ansehen. Egal wie man sich entscheidet gilt es die schönste Zeit im Leben von Eltern und Kind gemeinsam zu genießen und sich über das Zusammensein zu freuen und diese Zeit zu erleben.
Vorteile der Elternzeit:
- Zeit für die Kinder/Kind
- Zeit für Familie
- Quality Time